Niedersachsen klar Logo

Familiengericht

Das Familiengericht ist nicht nur für Ehescheidungsverfahren und Verfahren zur Aufhebung von Lebenspartnerschaften (jeweils Anwaltszwang, wobei auch beide Parteien gemeinsam von einem Rechtsanwalt vertreten werden können!) sondern für alle im Zusammenhang mit der Ehe, Trennung oder dem Eltern-Kind-Verhältnis stehende Verfahren zuständig (z.B. Ehewohnung und –Haushalt, Unterhalt, Güterrecht, Sorgerecht, Umgang und Aufenthaltsbestimmung, Kindesherausgabe, freiheitsentziehende Maßnahmen von Kindern und Jugendlichen). Daneben ist es u.a. zuständig für Adoptionen (=Annahme als Kind), Abstammungsfragen sowie Gewaltschutz.


Weitere Informationen hierzu finden Sie im Landesjustizportal.


Auch Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern haben eigene Entscheidungskompetenzen. Insbesondere folgende Aufgaben sind gesetzlich übertragen:


  1. Erteilung familienrechtlicher Genehmigungen
  2. Vormundschaft, Pflegschaft, Ergänzungspflegschaft
  3. Vereinfachte Unterhaltsfestsetzungsverfahren
  4. Feststellung des Ruhens elterlicher Sorge
  5. Vermögensverzeichnis, wenn ein Kind Vermögen von Todes wegen erwirbt
  6. Ersetzung der Einwilligung der Namensänderung


Anträge müssen schriftlich gestellt werden. Entsprechende Vordrucke und Ausfüllhilfen erhalten Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesjustizportals.


Sollten Sie dazu Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsantragsstelle.


Weitere Informationen hierzu finden Sie im Landesjustizportal.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln