Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Frau Theresa Mensching
Willkommen, liebe Schülerinnen und Schüler jeden Geschlechts, jeder Herkunft und Hautfarbe, jedes Glaubens und jeder Weltanschauung mit und ohne Behinderungen und aller sonstiger Eigenheiten, die einen Menschen als Individuum ausmachen!
Danke für das Interesse am Amtsgericht Stadthagen!
Wir bieten Schülerpraktika ( bis 2 Wochen Dauer ) für die Jahrgänge 8-13 an.
Sie erhalten die Möglichkeit, in verschiedene Berufe hineinzuschnuppern und herauszufinden, ob Sie Ihre Stärken darin einbringen können und ob Sie Freude an diesen Tätigkeiten entwickeln können.
Dabei erhalten Sie Einblicke in folgende Berufsfelder:
- Richter*in
- Dipl. Rechtspfleger*in (FH),
- Justizfachwirt*in und
- Justizwachtmeister*in,
aber auch in das Zusammenwirken dieser Berufe als Team in unserem Gericht als behördlicher Organisationseinheit. Sie nehmen an Straf- und Zivilverhandlungen teil, besprechen die Fälle und Verfahrenssituationen mit den vorsitzenden Richterinnen und Richtern, können die verschiedenen Fachabteilungen und deren Besonderheiten und Aufgaben in einem Gericht kennenlernen und erleben, mit welchen Problemen unsere Bürger belastet sind und wie die Justiz dabei hilft.
Aufgrund des starken Zulaufs an Interessenten müssen wir eine Auswahl treffen, weswegen ein Bewerbungsverfahren erforderlich ist:
Die Bewerbung für einen Praktikumsplatz - bitte keine Bewerbungsmappen! – mit
muss grundsätzlich postalisch eingereicht werden, weil Dateianhänge von Mails aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet werden dürfen.
Sie ist zu adressieren an das
Amtsgericht Stadthagen
- Die Direktorin -
Enzer Straße 12
31655 Stadthagen
Jede Bewerbung wird schriftlich beantwortet. Wenn ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann, erhält die Schülerin oder der Schüler eine schriftliche Praktikumszusage, die dann der jeweiligen Schule vorgelegt werden kann.
Zu Beginn des Praktikums werden die Schülerinnen und Schüler nach dem Verpflichtungsgesetz förmlich verpflichtet. Sodann erhalten sie einen Praktikumsplan. Dieser regelt ihre Aufgaben und die einzelnen Stationen und kann aus betrieblichen Gründen noch kurzfristig geändert werden.
Während des Praktikums gelten die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Das bedeutet unter anderem, dass Sie an 5 Arbeitstagen in der Woche (Montag bis Donnerstag) in der Zeit von etwa 8:00 Uhr bis ca. 14:00 Uhr, an Freitagen und vor arbeitsfreien Tagen bis ca. 12:00 Uhr die Arbeit im Gericht kennenlernen. Für die Dauer des Praktikums unterliegen Sie zudem der gesetzlichen Unfallversicherung.
Da es sich bei dem Praktikum weder um ein Ausbildungs- noch um ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne von arbeitsrechtlichen Vorschriften handelt, wird leider keine Vergütung gewährt. Da wir eine Behörde sind und von Haushaltsmitteln abhängen, die hierfür kein Budget vorsehen, dürfen wir von dieser Regelung auch nicht abweichen. Abschließend wird eine Teilnahmebescheinigung erteilt (kein Zeugnis).
Rückfragen beantwortet gern unsere stellvertretende Geschäftsleiterin
Theresa Mensching
Tel: 05721-786-70