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Rechtsantragsstelle


Unsere Rechtsantragsstelle finden Sie im 1. OG im Raum 20. Sie ist zu den normalen Sprechzeiten montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung und in Ausnahmefällen zu Terminen nach Vereinbarung (05721-786-66) geöffnet Weitere Informationen erhalten Sie in den Kontaktdaten.Die Wachtmeisterei weist Ihnen am Empfang gern den Weg.

Da die Rechtsantragsstelle zeitweise stark frequentiert ist, müssen Sie mit Wartezeiten rechnen.

Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit, die für Ihr Anliegen nach Ihrer Einschätzung benötigt werden.

Die Aufgabe der Rechtsantragsstelle besteht darin, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Sie steht jedermann unabhängig von seinen Einkommensverhältnissen offen.

Bei uns können Sie in der Rechtsantragsstelle Anträge und Klagen in sämtlichen Rechtsgebieten einlegen (z.B. in Zivilsachen einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes, Familien-, Zwangsvollstreckungs-, Nachlass-, Vormundschafts- und Wohnungseigentumssachen). Dabei gibt Ihnen die Rechtsantragsstelle Hinweise für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens (welches Gericht ist zuständig? Erfolgt die Forderungsdurchsetzung im Mahn- oder Klageverfahren? Ist die Sache besonders eilig, so dass Sie einstweiligen Rechtsschutz beantragen können?)

Ausgenommen sind Anträge, für die Anwaltszwang besteht, z.B. Anträge auf Ehescheidung oder Anträge, die bei den Landgerichten, Arbeitsgerichten, Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten einzureichen sind.

Bitte beachten Sie,

- dass die Rechtsantragsstelle Sie nicht rechtlich beraten darf!

- dass Sie dafür verantwortlich sind und bleiben, rechtzeitig zu handeln und keine Fristen zu versäumen!

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