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Aufgabenbereich

Der Gerichtsvollzieher ist ein selbständiges, hoheitlich tätiges Organ der Rechtspflege. Er übt als Beamter die Zwangsgewalt des Staates in eigener Verantwortung aus. Im Rahmen des konkreten Vollstreckungsauftrages handelt er selbständig und eigenverantwortlich gegenüber den Parteien und dem Gericht. Insbesondere ist er i.d.R. in jedem Stadium des Verfahrens verpflichtet, auf eine gütliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger hinzuwirken.

Allgemeine Hinweise zum Zwangsvollstreckungsrecht befinden sich im Niedersächsischen Landesjustizportal.

Für Aufträge zur Vollstreckung von Geldforderungen sind ab dem 01.04.2016 verbindlich zu nutzen. Formulare für Vollstreckungsanträge finden Sie ebenfalls beim Niedersächsischen Landesjustizportal

Die Zuständigkeit des einzelnen Gerichtsvollziehers ergibt sich aus der Adresse des Schuldners. Es ist aber zweckmäßig, Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts Stadthagen zu richten:

Amtsgericht Stadthagen

-Gerichtsvollzieherverteilerstelle-

Enzer Str.12

31655 Stadthagen

Telefon: 05721-786-40 (besetzt zu den üblichen Sprechzeiten)

Fax: 05721-786-79

Direkte Aufträge an die Gerichtsvollzieher/-innen sollten nur nach vorheriger Absprache mit dem jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher oder der zuständigen Gerichtsvollzieherin erteilt werden. Etwaige Verzögerungen durch krankheits- oder urlaubsbedingte Abwesenheiten können durch Einreichung über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle vermieden werden. Ihre Aufträge werden unverzüglich an die zuständige Gerichtsvollzieherin oder den zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet.

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