Mahnverfahren
Zuständig für Mahnverfahren ist das
- Zentrales Mahngericht –
Rosenmauer 2
29525 Uelzen
Dabei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, das es Gläubigern einer bestimmten Geldsumme ermöglicht, schnell und kostengünstig einen für die Zwangsvollstreckung notwendigen Vollstreckungstitel zu erhalten; im Vergleich zur zivilrechtlichen Klage ist dieser Weg einfacher, schneller und billiger, wenn der Gegner nicht widerspricht.
Weitere Informationen zum Mahnverfahren und den damit verbundenen Kosten erhalten Sie von der Internetseite des Amtsgerichts Uelzen
Die Formulare zum Downloaden finden Sie auf der Homepage vom Amtsgericht Uelzen im Downloadbereich