Betreuungsgericht
Sie machen sich Sorgen, weil jemand aus Ihrem Umfeld offenbar nicht in der Lage ist, die Bankgeschäfte, gesundheitliche Probleme oder die Wohnsituation selbständig zu regeln? Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, bestellt das Betreuungsgericht auf Ihre Anregung eine Betreuerin oder einen Betreuer, welche bzw. welcher dazu da ist, die rechtlichen (!) Entscheidungen für die hilflose Person zu treffen. Eine rechtliche Betreuung ist also etwas anderes als körperlich-pflegerische Leistungen oder ein täglicher seelischer Beistand.
Informationen zu den Aufgaben eines Betreuers und zum Betreuungsverfahren erhalten Sie unter dem Niedersächsischen Landesjustizportal.
Anregungen zur Einrichtung einer Betreuung müssen schriftlich gestellt werden. Entsprechende Vordrucke (auch in verschiedenen Sprachen) und Ausfüllhilfen erhalten Sie ebenfalls unter dem Niedersächsischen Landesjustizportal.