Zentrales Registergericht
Das Amtsgericht Stadthagen ist örtlich zuständig für
- Handelsregistersachen
- Vereinsregistersachen
- Genossenschaftsregistersachen
aus dem Landgerichtsbezirk Bückeburg und für das
- Güterrechtsregister des Amtsgerichtsbezirks Stadthagen
Das Partnerschaftsregister für Niedersachsen (betreffend das Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe – nicht etwa eingetragener Lebenspartnerschaften, für die das jeweilige Standesamt zuständig ist) wird zentral beim Amtsgericht Hannover geführt.
Schiffsregistersachen unterliegen einer Sonderzuständigkeit, die Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesjustizportals in Erfahrung bringen können.