Zentrales Registergericht
Das Amtsgericht Stadthagen ist als zentrale Stelle örtlich zuständig für den Landgerichtsbezirk Bückeburg, für die Amtsgerichtsbezirke Bückeburg, Rinteln und Stadthagen in
Handelsregistersachen
· HRA
· Einzelkaufleute (e.K.)
· Offene Handelsgesellschaften (OHG)
· Kommanditgesellschaft (KG), sowie die GmbH & Co. KG
· Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
· Sonstige juristische Personen (bspw. Sparkassen)
· HRB
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KgaA)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) inklusive Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) - (UG (haftungsbeschränkt)
- Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VvaG)
- Europäische Aktiengesellschaft= Societas Europaea (SE) = Europa AG
- Rechtsformen ausländischen Rechts (z.B. Ltd)
· Vereinsregistersachen
· (VR) mit dem Verzeichnis der eingetragenen und damit rechtsfähigen Vereine (e.V.) und ihren Rechtsverhältnissen
· Genossenschaftsregistersachen
- Eingetragene Genossenschaft (eG)
- Societas Cooperativa Europaea (SCE) = Europäische Genossenschaft
NEU seit 01.01.2024
· Gesellschaften bürgerlichen Rechts
Für diese gibt es keine allgemeine Eintragungspflicht, in bestimmten Fällen wird die Eintragung in das Gesellschaftsregister aber zwingend. Dies betrifft insbesondere Sachverhalte, bei denen die GbR über Rechtspositionen verfügen will, die in einem öffentlichen Register eingetragen sind, z.B.
o Eigentumserwerb an Immobilien, die im Grundbuch eingetragen sind oder
o bei einer Beteiligung der GbR als Gesellschafterin in anderen Unternehmen.
Das Partnerschaftsregister für Niedersachsen (betreffend das Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe) wird zentral beim Amtsgericht Hannover geführt.
Schiffsregistersachen und Luftfahrzeuge unterliegen einer Sonderzuständigkeit, die Sie auf der Internetseite des Registersachen | Nds. Landesjustizportal (niedersachsen.de) in Erfahrung bringen können.
Einsichtnahme, Erteilung von Registerabschriften
Jeder kann sich die für ihn wichtigen Kenntnisse durch Einsichtnahme in die vorgenannten öffentlichen Register und in die dazugehörigen Urkunden verschaffen. Es muss weder ein berechtigtes Interesse dargelegt werden, warum die Einsicht erfolgen soll, noch muss sich die einsichtnehmende Person ausweisen.
Die Einsichtnahme vor Ort ist gebührenfrei und bei jedem Amtsgericht in Niedersachen möglich.
Über ein Registerportal der Bundesländer (Registerportal | Startseite (handelsregister.de) ist es möglich, bundesweit über das Internet Registerauskünfte zu erhalten.
Für den Abruf von Daten aus dem Register entstehen pro Registerblatt gem. KV 1151 JVKostG 8,00 €, beim Abruf von Dokumenten, die zum Registerblatt genommen wurden entstehen für jedes Dokument 1,50 €.
Es besteht außerdem die Möglichkeit Abschriften bestimmter Registereintragungen (sogenannte Registerauszüge), schriftlich oder per Fax beim Registergericht zu beantragen. Die Registerauszüge können - je nach Beantragung - in beglaubigter oder unbeglaubigter Form erteilt werden. Ihre Erteilung ist jedoch kostenpflichtig. Die Kosten hierfür betragen derzeit
· für einen unbeglaubigten Registerauszug 10,00 € (KV 25210 GNotKG)
· für einen beglaubigten Registerauszug 15,00 € (KV 25211 GNotKG)
Weitere Informationen finden Sie unter:
- Elektronische Registerführung in Niedersachsen | Nds. Justizministerium
- Registerportal | Startseite (handelsregister.de)
- Unternehmensregister
- Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach - EGVP (justiz.de)
Offenlegung der Jahresabschlüsse
Die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse erfolgt elektronisch über den Bundesanzeiger Startseite – Bundesanzeiger, dem amtlichen Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der Bundesrepublik Deutschland.