Rechtsantragsstelle
Die Aufgabe der Rechtsantragsstelle besteht darin, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Sie steht jedermann unabhängig von seinen Einkommensverhältnissen offen.
Bei uns können Sie in der Rechtsantragsstelle Anträge und Klagen in sämtlichen Rechtsgebieten einlegen (z.B. in Zivilsachen einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes, Familien-, Zwangsvollstreckungs-, Nachlass-, Vormundschafts- und Wohnungseigentumssachen). Dabei gibt Ihnen die Rechtsantragsstelle Hinweise für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens (welches Gericht ist zuständig? Erfolgt die Forderungsdurchsetzung im Mahn- oder Klageverfahren? Ist die Sache besonders eilig, so dass Sie einstweiligen Rechtsschutz beantragen können?)
Ausgenommen sind Anträge, für die Anwaltszwang besteht, z.B. Anträge auf Ehescheidung oder Anträge, die bei den Landgerichten, Arbeitsgerichten, Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten einzureichen sind.
Bitte beachten Sie,
- dass die Rechtsantragsstelle Sie nicht rechtlich beraten darf!
- dass Sie dafür verantwortlich sind und bleiben, rechtzeitig zu handeln und keine Fristen zu versäumen!
Da die Rechtsantragsstelle zeitweise stark frequentiert ist, müssen Sie mit Wartezeiten rechnen.
Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit, die für Ihr Anliegen nach Ihrer Einschätzung benötigt werden.
Projekt digitale Rechtsantragstelle
Die Digitalisierung schreitet auch in der Justiz voran.
Ziel des Projekts ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen unkomplizierten digitalen
Zugang zum Recht zu ermöglichen und gleichzeitig die Justiz zu entlasten. Hierfür
sollen verschiedene Justiz-Services online zur Verfügung gestellt, beantragt und genutzt
werden können. Die Antragstellenden sollen ihre Fragen rund um den jeweiligen
Justiz-Service (z.B. Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe) beantwortet und
Handlungsoptionen aufgezeigt bekommen. Nähere Informationen sind unter anderen
unter Digitale Rechtsantragsstelle (zugang-zum-recht-projekte.de) abrufbar.