Prozesskostenhilfe
Damit alle Menschen unabhängig von ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die gleichen Chancen haben, ihre Rechte wahrzunehmen, hierzu aber die finanziellen Mittel gar nicht oder zum Teil nicht aufbringen können, gibt es in gerichtlichen Verfahren die Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe.
Der entsprechende Antrag wird nur bewilligt, wenn die beabsichtigte Klage, der Antrag oder die Verteidigungsmaßnahme nicht offensichtlich mutwillig oder ohne Erfolgsaussicht ist.
Die finanzielle Notlage muss nachvollziehbar sein. Dazu muss das über das Niedersächsische Landesjustizportal erhältliche Formular über die wirtschaftlichen Verhältnisse ausgefüllt und mit Belegen über die monatlichen Einnahmen und Ausgaben begründet werden.
Auf der Internetseite „Justiz-Services - Rechtsinformationen und digitale Anwendungen“ können Sie denn Prozesskostenhilfeantrag (Inkl. des Formulars „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“) bereits ausfüllen. Anschließend können Sie den Antrag ausdrucken und – ergänzt um die eingescannten oder ausgedruckten Belege – per Post oder über „Mein Justizpostfach“ vollständig digital versenden (zum Antrag)
Prozesskostenhilfe – Informationen und Formular | Justiz-Services
Seit dem 10.12.2024 können Sie für den Antrag auf Prozesskostenhilfe die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse online ausfüllen. Unter https://service.justiz.de/prozesskostenhilfe werden Sie Schritt für Schritt durch den Ausfüllprozess geführt. Dabei werden Sie an das Beifügen der relevanten Belege erinnert. Am Ende können Sie die automatisiert ausgefüllte Erklärung als PDF-Dokument herunterladen, ggf. ausdrucken und – ergänzt um die eingescannten oder ausgedruckten Belege a) per Post b) oder über „Mein Justizpostfach“ vollständig digital versenden |