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Grundbuchamt

Hinweis zur Anforderung von Grundbuchausdrucken durch Internetdienstleister

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte „Online-Grundbuchauszüge“ an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte oder zusätzliche Gebühren.
In mehreren Fällen ist trotz Zahlung der Kosten kein Grundbuchausdruck übersandt worden. Oftmals sind die Anträge der Dienstleister unvollständig und werden durch das Grundbuchamt zurückgewiesen.

Im Grundbuch werden die privaten Rechtsverhältnisse an Grundstücken erfasst. Dazu gehören Angaben über den Eigentümer und etwaige Belastungsverhältnisse am Grundeigentum. Diese sind zurückzuverfolgen bis i.d.R. zum Anfang des 20. Jahrhunderts. Für die Eintragungen gilt der „Grundsatz des öffentlichen Glaubens“, das heißt, jeder kann auf die Richtigkeit der Eintragungen vertrauen.

Amtliche Vordrucke erhalten Sie beim Niedersächsischen Landesjustizportal.

Bei berechtigtem Interesse können Privatpersonen zu den Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr, aber auch zu anderen Zeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 05721-786-31, -44, -78 im 1. OG, Räume 11 und 12 einen Grundbuchauszug aus dem Amtsgerichtsbezirk Stadthagen ausgehändigt erhalten. Ein Auszug kann auch schriftlich per Brief oder Fax angefordert werden. Eine Beantragung per E-Mail ist in Rechtssachen in Niedersachsen nicht zugelassen. Der Antragsteller kann sich auch durch Dritte vertreten lassen, der sich durch Vorlage einer Vollmacht legitimieren muss.

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