Barrierefreier Zugang
Barrierefreiheit im Amtsgericht Stadthagen
Alle Menschen sollen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen haben – auch in der Justiz und auch im Amtsgericht Stadthagen! Das Amtsgericht Stadthagen mit seinem denkmalgeschützten Hauptgebäude mit Freitreppe und verwinkeltem Inneren hat sich dieser elementaren Aufgabe gestellt und nach Abschluss einer Modernisierungsphase im Jahr 2019 einen wesentlichen Schritt in Richtung Barrierefreiheit erzielt.
Allgemeine Hinweise
Das Amtsgericht Stadthagen liegt zentral in der Nähe des Marktplatzes im Zentrum von Stadthagen, schräg gegenüber dem Parkplatz Festhalle, der überall ausgeschildert ist.
Straßen rund um das Amtsgericht Stadthagen
Der Behördenparkplatz ist von der Enzer Straße aus zu befahren und befindet sich an der Seite des Gebäudes.
Der einzig zulässige Eingang in das Gebäude befindet sich neben der Freitreppe rechts in dem modernen schwarzen Quader. Nachdem Sie geklingelt haben, setzt sich unsere Wachtmeisterei mit Ihnen durch einen Lautsprecher in Verbindung und regelt den Einlass durch eine Schleuse.
Hier werden Sie mit Ihrem Gepäck mittels Detektoren und Scannern durchsucht. Bitte planen Sie genügend Zeit für das Passieren der Sicherheitsschleuse mit ein und denken Sie daran unser Sicherheitspersonal vorher darauf hinzuweisen, falls Sie einen Herzschrittmacher tragen.1. Zugänglichkeit frei von Schwellen und Stufen
Das Amtsgericht ist (mit Ausnahme der für das Publikum nicht freigegebenen Nebenstelle mit Zivil- und Vollstreckungsabteilung sowie des Nebentraktes mit der Strafabteilung) über die neuen Eingangs- und Ausgangsschleusen frei von Schwellen und Stufen zugänglich. Zu den Öffnungszeiten können Sie das Gericht über eine automatische Schwingtür betreten und verlassen. Schleuse, Fahrstuhl und die Zugangsbereiche für das Publikum sind auch für E-Rollis mit Begleitperson ausgelegt.
Auf unserem Behördenparkplatz an der Seite des Gebäudes befindet sich ein ausgeschilderter Behindertenparkplatz - auch für Fahrzeuge mit E-Rolli nutzbar. Weitere Behindertenparkplätze befinden sich auf dem öffentlicchen Parkplatz der Festhalle.
Für ehrenamtliche Richterinnen und Richter besteht nach vorheriger Absprache die Möglichkeit, im beschrankten Innenhof zu parken. Die Zufahrt erfolgt ebenfalls über die Enzer Straße.
Bei Bedarf steht für Sie ein ausklappbarer Rollstuhl bereit. Bitte melden Sie sich bei der Zentrale/Wachtmeisterei vorher unter der Telefonnummer 05721-7860 an.
Alle dem Publikum zugänglichen Räume, Schleusen und der Fahrstuhl sind auch für E-Rollis nebst Begleitperson ausgelegt.
Im Evakuierungsfall steht ein Evakuierungsstuhl bereit.
Im Erdgeschoss befindet sich direkt hinter dem Eingangsbereich ein Unisex-Behinderten-WC. Ein Euro-Schlüssel ist nicht erforderlich.
Am Waschbecken ist rechts die Notrufschnur angebracht, am WC rechts ein roter Notrufknopf. Beim betätigen einer der beiden Notrufe erscheint in kürzester Zeit eine Hilfsperson.
1. Taktile Spurenführung
Sie betreten das Gebäude durch die schwarze Eingangsschleuse, auf die die dunkle taktile Pflasterung auf dem Boden hinweist. Die taktilen Spuren führen zunächst vom Bürgersteig aus zunächst zum Nachtbriefkasten und dann zur Klingel, die vor dem Eintreten betätigt werden muss.
Eine große Beschilderung dient der besseren selbstständigen Orientierung - soweit es Ihnen möglich ist. Die Tür- und Saalschilder sind in kontrastreicher und taktiler Schrift ausgeführt. Sie befinden sich jeweils rechts neben den Türen. Im Fahrstuhl wird durch einen Lautsprecher angesagt, in welchem Stockwerk Sie sich befinden. Die Tastatur ist mit Blindenschrift versehen. Sie können sich auch gerne an unsere Beschäftigten wenden. Wir helfen immer weiter! Handläufe und Treppenabsatz-Markierungen sind noch nicht durchgängig vorhanden aber bereits beauftragt. Sie erkennen: Wir arbeiten noch an einer Optimierung!
Eine blinde oder sehbehinderte Person, die verfahrensbeteiligt ist, kann verlangen, dass ihr Schriftsätze und andere Dokumente des gerichtlichen Verfahrens in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden (§191a GVG). Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die zuständige Geschäftsstelle. Die Bedingungen, unter denen eine Zugänglichmachung erfolgt, erfahren Sie in der Zugänglichmachungsverordnung
1. Induktive Höranlagen
Induktive Höranlagen, die eine Kommunikation mit dem Träger eines Hörgerätes unterstützen, sind bislang nicht eingerichtet worden. Lautsprecheransagen rufen zu den einzelnen Verfahren auf. Wird noch ein Verfahrensbeteiligter erwartet, wird auch nachgesehen, ob jemand vor dem Sitzungssaal sitzt.
2. FM-Anlage
Für die Verständigung in der Gerichtsverhandlung steht für hörbeeinträchtigte Personen eine mobile FM-Anlage im Landgerichtsbezirk zur Verfügung, die vom Gericht ausgeliehen werden kann. Dazu ist es allerdings erforderlich, dass Sie Ihren Bedarf möglichst frühzeitig bei der Geschäftsstelle des Gerichts, dass Sie geladen hat, unter Angabe des Aktenzeichens anzeigen.
3. Gebärdendolmetscher/in
Sind Sie gehörlos und benötigen für die Verständigung einen Gebärdendolmetscher oder aber wollen schriftlich teilnehmen (§186 GVG), nehmen Sie bitte frühzeitig bei der Geschäftsstelle des Gerichts, welches Sie geladen, unter Angabe des Aktenzeichens Kontakt auf. Entsprechende Anordnungen können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen getroffen werden.
4. Sonstiges
Bitte melden Sie sich, wenn Sie sonstige Informationen oder Unterstützung benötigen unter 05721-786-0.
Haben Sie Anregungen, Anmerkungen? Melden Sie sich gerne bei der Verwaltung unter agshg-poststelle@justiz.niedersachsen.de oder in der Zentrale unter 05721-786-0.
Wir wünschen Ihnen einen möglichst barrierefreien Aufenthalt!
Regina Benz
Direktorin des Amtsgerichts