Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand
06.10.2024
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.amtsgericht-stadthagen.de.
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Alternativtexte für Bedienelemente
• Nicht alle Grafikfunktionen sind bezeichnet. Einige Grafikschalter haben weder eine sichtbare noch eine unsichtbare Bezeichnung. Blinde können sich an den von Screenreadern übermittelten Informationen daher nicht orientieren.
• Die Bezeichnung eingebundener Video-Grafiken ist für blinde Personen nicht eindeutig. Sie können sich anhand der übermittelten Informationen nicht orientieren.
• Nicht alle Grafiklinks sind für Blinde eindeutig bezeichnet.
• Beim Verändern der Browser-Hintergrundfarbe verschwinden zum Teil wichtige Funktionen beziehungsweise Markierungen.
Gestaltung von Inhalten
• Die Hierarchie der eingesetzten HTML Überschriften-Elemente ist unlogisch. Eine Unterteilung der Webseite mit den Strukturelementen h1 bis h6 ist nicht gegeben. In der Struktur fehlen Bereiche wie zum Beispiel Menübereich, Servicebereich, Inhaltsbereich und Fußbereich. Blinden Anwenderinnen und Anwendern wird dadurch die Orientierung erschwert.
• Informationen in Listenform sind nicht als Listen im Quelltext implementiert. Dadurch wird blinden Personen die Zugänglichkeit erschwert, da sie Screenreader-Funktionen zum Auswählen und Überspringen von Listen und Listenelementen nicht nutzen können.
• Nicht alle Textpassagen/Absätze sind mit geeigneten HTML-Strukturelementen ausgezeichnet.
• Nicht durchgängig sind Datentabellen strukturell richtig aufgebaut, was Blinden einen zielgerichteten Informationsabruf erschwert. Beim Auslesen der Inhalte mittels Screenreader sind Inhalte nicht in logischer Abfolge auslesbar.
• Nicht an allen Eingabefeldern ist ein autocomplete-Attribut implementiert, welches insbesondere motorisch eingeschränkten Menschen die Eingabe von Daten vereinfachen kann, indem Eingabevorschläge angeboten werden, die einfach übernommen werden können.
• Der Kontrast der Textfarbe zur Hintergrundfarbe ist nicht in allen Fällen ausreichend, insbesondere fehlsichtigen Personen wird dadurch das Erkennen der Texte und somit der Informationsabruf erschwert.
• Bei einer Verringerung der Browserbreite sind unter Umständen nicht mehr alle Funktionen tastaturzugänglich.
Bedienbarkeit
• Nicht durchgängig sind alle Funktionen und Inhalte mittels Tastaturnutzung ansteuerbar beziehungsweise bedienbar. Nicht durchgängig sind alle Funktionen mittels Tabulator-Taste ansteuerbar. Die TAB-Reihenfolge ist nicht durchgängig nachvollziehbar, da unsichtbare Elemente angesteuert. Motorisch eingeschränkte Menschen können sich in Teilbereichen einer Seite zum Teil nur schwer orientieren. Bei der Tastaturnavigation ist der Fokus nicht durchgängig gut sichtbar. Motorisch eingeschränkten Menschen wird dadurch die Orientierung bei der Tastaturnavigation erschwert.
• Die Hauptsprache der Webseiten ist im Quelltext nicht angegeben. Dadurch kann insbesondere bei der Nutzung einer Screenreader-Software der Informationsabruf erschwert werden.
• Nicht alle technischen Bezeichnungen der Seite wurden im Quelltext an die Sprache der Website angepasst. Dadurch kann insbesondere bei der Nutzung einer Screenreader-Software der Informationsabruf erschwert werden.
Fehleridentifizierung
• Nicht alle Fehlermeldung werden so aufgezeigt, dass sie auch von Screenreadern erfasst werden können. Teilweise fehlen Hinweise und Beschriftungen, die notwendige Eingaben der Nutzerinnen und Nutzer beschreiben.
• Innerhalb des Webportals ist der Quelltext nicht durchgängig valide, es sind Fehler in der HTML-Syntax vorhanden.
• Für einige Komponenten wie Bereichsöffner/-schließer sind Name und Rolle nicht erkennbar. Auch wird Screenreadern der Name und der Zustand der Komponenten nicht richtig übermittelt, wodurch diese für blinde Nutzerinnen und Nutzer nicht zu verwenden sind.
• Die Breadcrumb wird als solche von Screenreadern nicht erkannt. Für Blinde sind es nur normale Links. Es fehlt die entsprechende Auszeichnung im Quelltext.
• Statusmeldungen der Inhalte sind programmatisch nicht ermittelbar, so dass sie von Hilfsmitteltechnologie nicht ausgegeben werden können, ohne den Fokus zu erhalten
Sonstiges
• Die Zeichenhöhe entspricht nicht durchgängig den ergonomischen Vorgaben, was die Lesbarkeit erschwert.
• Eingebundene Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei.
Der Webauftritt wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, dersukzessive abgearbeitet wird.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.09.2021 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Über den Link "Kontakt" oder "Impressum" im Footer am Ende der Seite können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen.
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
◦Telefon: 0511/120-4010
◦E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Datum der Veröffentlichung der Website: 2012
Barrierefreier Zugang
Barrierefreiheit im Amtsgericht Stadthagen
Alle Menschen sollen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen haben – auch in der Justiz und auch im Amtsgericht Stadthagen! Das Amtsgericht Stadthagen mit seinem denkmalgeschützten Hauptgebäude mit Freitreppe und verwinkeltem Inneren hat sich dieser elementaren Aufgabe gestellt und nach Abschluss einer Modernisierungsphase im Jahr 2019 einen wesentlichen Schritt in Richtung Barrierefreiheit erzielt.
Allgemeine Hinweise
Das Amtsgericht Stadthagen liegt zentral in der Nähe des Marktplatzes im Zentrum von Stadthagen, schräg gegenüber dem Parkplatz Festhalle, der überall ausgeschildert ist.
Straßen rund um das Amtsgericht Stadthagen
Der Behördenparkplatz ist von der Enzer Straße aus zu befahren und befindet sich an der Seite des Gebäudes.
Der einzig zulässige Eingang in das Gebäude befindet sich neben der Freitreppe rechts in dem modernen schwarzen Quader. Nachdem Sie geklingelt haben, setzt sich unsere Wachtmeisterei mit Ihnen durch einen Lautsprecher in Verbindung und regelt den Einlass durch eine Schleuse.
Hier werden Sie mit Ihrem Gepäck mittels Detektoren und Scannern durchsucht. Bitte planen Sie genügend Zeit für das Passieren der Sicherheitsschleuse mit ein und denken Sie daran unser Sicherheitspersonal vorher darauf hinzuweisen, falls Sie einen Herzschrittmacher tragen.1. Zugänglichkeit frei von Schwellen und Stufen
Das Amtsgericht ist (mit Ausnahme der für das Publikum nicht freigegebenen Nebenstelle mit Zivil- und Vollstreckungsabteilung sowie des Nebentraktes mit der Strafabteilung) über die neuen Eingangs- und Ausgangsschleusen frei von Schwellen und Stufen zugänglich. Zu den Öffnungszeiten können Sie das Gericht über eine automatische Schwingtür betreten und verlassen. Schleuse, Fahrstuhl und die Zugangsbereiche für das Publikum sind auch für E-Rollis mit Begleitperson ausgelegt.
Auf unserem Behördenparkplatz an der Seite des Gebäudes befindet sich ein ausgeschilderter Behindertenparkplatz - auch für Fahrzeuge mit E-Rolli nutzbar. Weitere Behindertenparkplätze befinden sich auf dem öffentlicchen Parkplatz der Festhalle.
Für ehrenamtliche Richterinnen und Richter besteht nach vorheriger Absprache die Möglichkeit, im beschrankten Innenhof zu parken. Die Zufahrt erfolgt ebenfalls über die Enzer Straße.
Bei Bedarf steht für Sie ein ausklappbarer Rollstuhl bereit. Bitte melden Sie sich bei der Zentrale/Wachtmeisterei vorher unter der Telefonnummer 05721-7860 an.
Alle dem Publikum zugänglichen Räume, Schleusen und der Fahrstuhl sind auch für E-Rollis nebst Begleitperson ausgelegt.
Im Evakuierungsfall steht ein Evakuierungsstuhl bereit.
Im Erdgeschoss befindet sich direkt hinter dem Eingangsbereich ein Unisex-Behinderten-WC. Ein Euro-Schlüssel ist nicht erforderlich.
Am Waschbecken ist rechts die Notrufschnur angebracht, am WC rechts ein roter Notrufknopf. Beim betätigen einer der beiden Notrufe erscheint in kürzester Zeit eine Hilfsperson.
1. Taktile Spurenführung
Sie betreten das Gebäude durch die schwarze Eingangsschleuse, auf die die dunkle taktile Pflasterung auf dem Boden hinweist. Die taktilen Spuren führen zunächst vom Bürgersteig aus zunächst zum Nachtbriefkasten und dann zur Klingel, die vor dem Eintreten betätigt werden muss.
Eine große Beschilderung dient der besseren selbstständigen Orientierung - soweit es Ihnen möglich ist. Die Tür- und Saalschilder sind in kontrastreicher und taktiler Schrift ausgeführt. Sie befinden sich jeweils rechts neben den Türen. Im Fahrstuhl wird durch einen Lautsprecher angesagt, in welchem Stockwerk Sie sich befinden. Die Tastatur ist mit Blindenschrift versehen. Sie können sich auch gerne an unsere Beschäftigten wenden. Wir helfen immer weiter! Handläufe und Treppenabsatz-Markierungen sind noch nicht durchgängig vorhanden aber bereits beauftragt. Sie erkennen: Wir arbeiten noch an einer Optimierung!
Eine blinde oder sehbehinderte Person, die verfahrensbeteiligt ist, kann verlangen, dass ihr Schriftsätze und andere Dokumente des gerichtlichen Verfahrens in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden (§191a GVG). Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die zuständige Geschäftsstelle. Die Bedingungen, unter denen eine Zugänglichmachung erfolgt, erfahren Sie in der Zugänglichmachungsverordnung
1. Induktive Höranlagen
Induktive Höranlagen, die eine Kommunikation mit dem Träger eines Hörgerätes unterstützen, sind bislang nicht eingerichtet worden. Lautsprecheransagen rufen zu den einzelnen Verfahren auf. Wird noch ein Verfahrensbeteiligter erwartet, wird auch nachgesehen, ob jemand vor dem Sitzungssaal sitzt.
2. FM-Anlage
Für die Verständigung in der Gerichtsverhandlung steht für hörbeeinträchtigte Personen eine mobile FM-Anlage im Landgerichtsbezirk zur Verfügung, die vom Gericht ausgeliehen werden kann. Dazu ist es allerdings erforderlich, dass Sie Ihren Bedarf möglichst frühzeitig bei der Geschäftsstelle des Gerichts, dass Sie geladen hat, unter Angabe des Aktenzeichens anzeigen.
3. Gebärdendolmetscher/in
Sind Sie gehörlos und benötigen für die Verständigung einen Gebärdendolmetscher oder aber wollen schriftlich teilnehmen (§186 GVG), nehmen Sie bitte frühzeitig bei der Geschäftsstelle des Gerichts, welches Sie geladen, unter Angabe des Aktenzeichens Kontakt auf. Entsprechende Anordnungen können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen getroffen werden.
4. Sonstiges
Bitte melden Sie sich, wenn Sie sonstige Informationen oder Unterstützung benötigen unter 05721-786-0.
Haben Sie Anregungen, Anmerkungen? Melden Sie sich gerne bei der Verwaltung unter agshg-poststelle@justiz.niedersachsen.de oder in der Zentrale unter 05721-786-0.
Wir wünschen Ihnen einen möglichst barrierefreien Aufenthalt!
Regina Benz
Direktorin des Amtsgerichts