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Aushänge an der Gerichtstafel

Aushänge an der Gerichtstafel

Bei dem Aufgebotsverfahren fordert das Gericht öffentlich dazu auf, Ansprüche und Rechte geltend zu machen. Durch ein Aufgebotsverfahren können Urkunden (i.d.R. Grundpfandrechtsbriefe für Hypotheken oder Grundschulden, Sparbücher) für kraftlos erklärt oder Ansprüche Dritter ausgeschlossen werden.

Wer die Anmeldefrist verpasst, also seine Ansprüche nicht rechtzeitig anmeldet, erleidet einen Rechtsnachteil: Die Urkunde wird für kraftlos erklärt (Kraftloserklärung) oder die Ansprüche Dritter werden ausgeschlossen (Ausschließungsbeschluss).

Die Veröffentlichungen der Aufgebote im Internet dienen Ihrer unverbindlichen Information. Die verbindliche Veröffentlichung erfolgt im Bundesanzeiger (Startseite – Bundesanzeiger) und im Schaumburger Wochenblatt.

Alle Angaben ohne Gewähr!

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