Umstellung auf elektronische Aktenführung
Das Familiengericht des Amtsgerichts Stadthagen wird am 19.02.2025 umgestellt auf die elektronische Aktenführung. Alle neu anzulegenden Verfahren werden ab dem Stichtag der Rechtsverbindlichkeit, dem 20.02.2025, ausschließlich in elektronische Form geführt. Die Rechtsverbindlichkeit wird in der Anlage der Niedersächsischen Verordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten (Nds. eAktGerVO) niedergelegt; das genannte Datum ist der örtlich verbindliche "Startschuss" für ein vollständig elektronisches Arbeiten.
Dieser Zeitpunkt ist geichzeitig der Beginn der sogenannten Hybridaktenführung. Das bedeutet, dass nicht nur die neu eingegangenen Verfahren, sondern auch alle in Papier begonnenen Verfahren betroffen sind. Diese werden geschlossen und nur noch in digitaler Form weitergeführt. Ein Nachdigitalisieren des Altaktenbestandes erfolgt nicht.
Mit vorübergehenden Zeitverzögerungen ist zu rechnen.