Hinweis an Nutzer von elektronischen Anwalts- oder Notarpostfächern
Wir bitten zu beachten, dass derzeit aufgrund eines technischen Fehlers noch keine Empfangsbekenntnis-Vordrucke elektronisch versendet werden können. Deswegen erhalten Ihre Kanzleien von uns derzeit fristgebundene Schriftsätze noch postalisch mit dem Empfangsbekenntnis-Vordruck.