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Umstellung auf elektronische Aktenführung

Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Stadthagen wird am 16.06.2025 auf eine elektronische Grundaktenführung umgestellt und zeitgleich wird der elektronische Rechtsverkehr (ERV) zugelassen.

Die Zulassung des ERV und der Einführung der eGrundakte erfolgt in der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten (Nds. eGruVO). Alle eingereichten Anträge und Nachweise werden ab diesem Zeitpunkt in die elektronische Grundakte übertragen und ausschließlich elektronisch aufbewahrt. Bisher in Papierform vorliegende Grundakten bleiben bestehen.

Ab diesem Zeitpunkt sind Notarinnen und Notare verpflichtet, Anträge und Dokumente elektronisch zu übermitteln. Alle übrigen Verfahrensbeteiligten können und dürfen elektronisch einreichen. Für die Entgegennahme der elektronischen Unterlagen erhält jedes Grundbuchamt ein eigenes EGVP-Postfach. Die Safe-ID des EGVP-Postfaches des Grundbuchamtes wird nach der Freischaltung auf der Gerichtshomepage veröffentlicht.

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