Richterlicher Bereitschaftsdienst für Eilfälle
Gemeinsamer richterlicher Bereitschaftsdienst für Eilfälle
Das Amtsgericht Stadthagen leistet gemeinsam mit dem Amtsgericht Bückeburg und dem Amtsgericht Rinteln zu den Zeiten außerhalb der Sprechzeiten der Gerichte für den gesamten Landgerichtsbezirk Bückeburg einen richterlichen Bereitschaftsdienst für Eilfälle.
Der Bereitschaftsdienst umfasst
an arbeitsfreien Tagen ab 06:00 Uhr (Ausnahme: 1.4.-30.09 ab 04:00 Uhr) bis 21:00 Uhr und ab 17:30 Uhr bis 18:00 Uhr
an Werktagen vor arbeitsfreien Tagen ab 06:00 Uhr (Ausn.: 1.4.-30.09 ab 04:00 Uhr) bis 08:30 Uhr und ab 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr
an Arbeitstagen ab 06:00 Uhr (Ausnahme: 1.4.-30.09 ab 04:00 Uhr) bis 08:30 Uhr und ab 15:30 Uhr.
Bearbeitet werden insbesondere ermittlungsrichterliche Tätigkeiten, alle Anträge, die mit freiheitsentziehenden oder ähnlichen Maßnahmen zu tun haben, Arrestgesuche oder unaufschiebbare einstweilige Verfügungen. Die Sonder-Telefonnummer des Bereitschaftsdienstes ist allen Polizeidienststellen und Noteinrichtungen des Bezirks bekannt.