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Zentrales Registergericht

Das Amtsgericht Stadthagen ist örtlich zuständig für

- Handelsregistersachen

- Vereinsregistersachen

- Genossenschaftsregistersachen

aus dem Landgerichtsbezirk Bückeburg und für das

- Güterrechtsregister des Amtsgerichtsbezirks Stadthagen

Das Partnerschaftsregister für Niedersachsen (betreffend das Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe – nicht etwa eingetragener Lebenspartnerschaften, für die das jeweilige Standesamt zuständig ist) wird zentral beim Amtsgericht Hannover geführt.

Schiffsregistersachen unterliegen einer Sonderzuständigkeit, die Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesjustizportals in Erfahrung bringen können.

Unsere Registerabteilungen erreichen Sie telefonisch von 9:00 bis 12:00 Uhr unter der Durchwahl 05721-786-35, -22 oder -30 täglich sowie nach telefonischer Terminvereinbarung.

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