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Betreuungsgericht

Sie machen sich Sorgen, weil Ihre Mutter oder Ihr Vater aufgrund einer fortschreitenden Demenz nicht in der Lage ist, die Bankgeschäfte zu regeln oder auch Entscheidungen beim Arzt oder betreffend die Wohnsituation zu treffen? Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, bestellt das Betreuungsgericht auf Antrag der Angehörigen oder von Amts wegen eine Betreuerin oder einen Betreuer, welche dazu da sind, die rechtlichen (!) Entscheidungen für die hilflose Person zu treffen. Eine rechtliche Betreuung ist also etwas anderes als körperlich-pflegerische Leistungen oder ein täglicher seelischer Beistand.

Informationen zu den Aufgaben eines Betreuers und zum Betreuungsverfahren erhalten Sie unter dem Niedersächsischen Landesjustizportal.

Anträge müssen schriftlich gestellt werden. Entsprechende Vordrucke (auch in verschiedenen Sprachen) und Ausfüllhilfen erhalten Sie ebenfalls unter dem Niedersächsischen Landesjustizportal.

Wer dazu Hilfe benötigt, kann sich an unsere Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle wenden während der Sprechzeiten von 9:00 bis 12:00 Uhr im 2. OG in den Räumen 44 - 46 oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 05721-786- 57, - 58 oder - 28 zu einem anderen Termin.

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