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Allgemeine Hinweise

Allgemeine Hinweise

Jede Gemeinde in Niedersachsen hat ein oder mehrere Schiedsämter eingerichtet, für die von der Gemeinde für 5 Jahre gewählte ehrenamtliche Personen eingesetzt und von der Amtsgerichtsdirektorin verpflichtet worden sind.

Im Schlichtungsverfahren werden auf Antrag Konflikte bearbeitet zwischen Nachbarn oder Bekannten. In bestimmten Fällen ist es sogar notwendig, zuerst einen Antrag auf Streitschlichtung beim Schiedsamt der eigenen Wohngemeinde zu stelle und eine Erfolglosigkeitsbescheinigung des Schiedsamts einzuholen, bevor der gerichtliche Rechtsweg in Anspruch genommen werden darf. Dies ist der Fall bei

- Ansprüchen wegen Verletzung der persönlichen Ehre,

- Einiger Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

- bestimmten Nachbarschaftsstreitigkeiten

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