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Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung

Zwangsversteigerung

Alle in Niedersachsen angesetzten Zwangsversteigerungstermine können Sie einsehen im ZVG-Portal.

Informationen zum Ablauf des Zwangsversteigerungsverfahrens finden Sie unter Hinweise für Bietinteressenten

Bei dem Amtsgericht Stadthagen finden die Zwangsversteigerungstermine im Saal 15 oder 36 statt. Bitte beachten Sie, dass Versteigerungstermine kurzfristig aufgehoben werden können. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestätigen Ihnen gern kurz vor dem angesetzten Termin telefonisch, ob die Versteigerung stattfindet. Sie erreichen sie unter der Durchwahl 05721-786-31, -78 oder -44.

Verkehrswertgutachten können Sie täglich zu den Sprechzeiten (montags bis freitags 9:00 – 12:00 Uhr) in der Geschäftsstelle im 1. OG, Räume 11 und 12 einsehen. Nutzen Sie, wenn möglich, bitte die Sprechzeiten des Grundbuchamtes (Montag, Dienstag und Donnerstag, 9:00 – 12:00 Uhr) oder vereinbaren Sie einen Termin unter 05721-786-31, -44, -78. Ein Kurzgutachten können Sie nach Terminbestimmung auch im ZVG-Portal einsehen.“


Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckungsabteilung (05721-786-50 oder -76) bearbeitet die Durchsetzung von festgestellten („titulierten“) Ansprüchen mittels staatlicher Gewalt. Zu den Aufgaben gehören u.a. der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Entscheidungen über Vollstreckungsschutzanträge und die Zwangsversteigerung von Grundstücken. Weitere Informationen zur Zwangsvollstreckung erhalten Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal.

Häuser Hammer Bildrechte: AG Stadthagen
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