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Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe

ist eine Erweiterung der Sozialhilfe für Personen, die gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen oder sich gegen eine Klage zur Wehr setzen wollen, hierzu aber die finanziellen Mittel gar nicht oder zum Teil nicht haben. Der entsprechende Antrag wird sowohl von den Zivilgerichten (Prozesskostenhilfe) als auch von den Familiengerichten bzw in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (Verfahrenskostenhilfe) nur bewilligt, wenn die beabsichtigte Klage oder Verteidigungsmaßnahme nicht offensichtlich mutwillig oder ohne Erfolgsaussicht ist.

Mehr Information erhalten Sie in der Broschüre für Beratungs- und Prozesskostenhilfe im pdf-Format, 808 kb

Die finanzielle Notlage muss auch hier nachvollziehbar sein. Dazu muss das über das Niedersäschische Landesjustizportal erhältliche Formular über die wirtschaftlichen Verhältnisse ausgefüllt und mit Belegen über die monatlichen Einnahmen und Ausgaben begründet werden.

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