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Familiengericht

Das Familiengericht ist nicht nur für Ehescheidungsverfahren und Verfahren zur Aufhebung von Lebenspartnerschaften (jeweils Anwaltszwang, wobei auch beide Parteien gemeinsam von einem Rechtsanwalt vertreten werden können!) sondern für alle im Zusammenhang mit der Ehe, Trennung oder dem Eltern-Kind-Verhältnis stehende Verfahren zuständig.

Dabei sind den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern gesetzlich folgende Aufgaben übertragen:

  1. Erteilung familienrechtlicher Genehmigungen
  2. Vormundschaft, Pflegschaft, Ergänzungspflegschaft
  3. Verfahrenskostenhilfeüberprüfung
  4. Kostenfestsetzung
  5. Vereinfachte Unterhaltsfestsetzungsverfahren
  6. Rechtsantragsstelle (Aufnahme von Gewaltschutzanträgen u.a.)
  7. Feststellung des Ruhens elterlicher Sorge
  8. Vermögensverzeichnis
  9. Ersetzung der Einwilligung der Namensänderung

Anträge müssen schriftlich gestellt werden. Entsprechende Vordrucke und Ausfüllhilfen erhalten Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesjustizportals.


Sollten Sie dazu Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsantragsstelle während der Sprechzeiten von 9:00 bis 12:00 Uhr im 1. OG, Raum 20. Ansprechpartner finden Sie in der Geschäftsstelle für Familiensachen während dieser Sprechzeiten im 2. OG, Raum 32, oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 05721-786-67, -51, -69 zu einem anderen Termin. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Landesjustizportal.

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