Einstweiliger Rechtsschutz
Muss in einem Zivilverfahren vorläufig eine schnelle Entscheidung herbeigeführt werden, kann schriftlich oder in der Rechtsantragsstelle im 1. OG in Raum 20 von 9:00 – 12:00 Uhr oder zu anderen Terminen nach Vereinbarung aufgrund telefonischer Absprache (05721-786-66) mündlich ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht werden. In bestimmten Familiensachen und in Verfahren vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang.
Beispiele:
- Zutritt zur Wohnung, weil der Vermieter das Türschloss ausgewechselt hat
- Drohende Strom- oder Gassperrung, obwohl die Nutzer krankheitsbedingt auf die Energieversorgung angewiesen sind
- Akute, wiederholte persönliche Belästigungen, denen mit einer Abstandsregelung/einem Kontaktverbot entgegnet werden soll
- (…)
Das Verfahren dient nur der Sicherung von Rechten und ersetzt nicht das Verfahren in der Hauptsache. Weitere Informationen unter Landesjustizportal.