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Kontakt

Sprechzeiten der jeweiligen Abteilungen:


Bitte planen Sie einen ausreichenden Zeitpuffer bei Ihrer Anreise ein, weil es aufgrund von Einlasskontrollen zu längeren Wartezeiten kommen kann. Diese dienen Ihrer Sicherheit.



Die Telefonzentrale erreichen Sie unter der Telefonnummer 05721/786 - 0

Mo. - Do. 08:00 - 15:30 Uhr,

freitags und an Tagen vor Feiertagen, 08:00-13:00 Uhr

am 23.12. und am 30.12. von 08:00 - 13:00 Uhr.


Fax-Nr.: -durchgehend- 05721/786-79


Haus- und Lieferanschrift:

Enzer Straße 12

31655 Stadthagen

Postanschrift

Postfach 1251

31653 Stadthagen

Tages- und Nachtbriefkasten

Schriftsätze können Sie auch nach Gebäudeschluss noch fristwahrend in den Briefkasten einwerfen, der sich seitlich vor dem Haupteingang des Gebäudes befindet.

Einwürfe bis 24:00 Uhr gehen am Einwurf-Tag ein.

Einwürfe nach 24:00 Uhr gehen am nachfolgenden Tag ein.

Einwürfe an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag gehen am darauffolgenden Werktag ein.


E-Mail: ( NICHT wirksam für Schriftverkehr in Rechtssachen! )

agshg-poststelle@justiz.niedersachsen.de


DE-Mailadresse: ( NUR wirksam, wenn die DE-Mail absenderbestätigt ist! )

ag-stadthagen@egvp.de-mail.de


EGVP-Postfach

Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Amtsgerichts Stadthagen ist unter der Adresse govello-1166695941000-000010126 zu erreichen.

XJustiz-ID: P2106


Beachten Sie bitte auch, dass Anlagen nur in bestimmten Dateiformaten zugelassen sind und sonst gar nicht zur Kenntnis genommen werden. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr entnehmen Sie bitte der Webseite des Niedersächsischen Justizministeriums.


Bankverbindung:

Kontoinhaber: Amtsgericht Stadthagen

bei Bankinstitut: Nord/LB Hannover (Norddeutsche Landesbank Girozentrale)

Konto-Nummer: 106023807

Bankleitzahl: 25050000

IBAN: DE81 2505 0000 0106 023 807

BIC- / SWIFT-Code: NOLA DE 2HXXX

Wichtiger Hinweis zur Kontoüberweisung:

Bei Überweisungen bitte immer das Kassenzeichen der Rechnung angeben. Falls keine Rechnung vorliegt, ist die Angabe"NZS + (Aktenzeichen)" notwendig, damit eine korrekte Zuordnung erfolgen kann.

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