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Kinderspielzimmer

Das Amtsgericht Stadthagen verfügt über einen Raum, der als Kinderspielzimmer genutzt werden kann auf besondere vorherige telefonische Anfrage und Buchung. Er liegt in der Nähe vom großen Sitzungssaal im zweiten Obergeschoss und ist ausgestattet mit Sitzgelegenheiten für kleine Leute, Spielsachen, Puzzles, Büchern und Malsachen. Die Sorgeberechtigten werden allerdings gebeten, eine Beaufsichtigung der Kinder zu organisieren, falls sie selbst zeitgleich Verfahrensangelegenheiten in anderen Räumen wahrnehmen. Dies kann von unserem Gerichtspersonal nicht übernommen werden. Wir bitten um Verständnis, dass das Gericht keine Haftung übernehmen kann für Schäden, die auf derartigen Aufsichtspflichtverletzungen beruhen.

Ansprechpartner/in ist die verfahrensleitende Person (erkennbar auf den Terminsladungen).

Der Raum kann auf Anfrage bei der Wachtmeisterei auch als Stillzimmer freigegeben werden.

Im Erdgeschoss befindet sich in der Behindertentoilette auch ein Wickeltisch (hängt an der Wand, muss ausgeklappt werden!).

Audiovisuelle Kindesvernehmungen i.S.d. § 247 a StPO, bei denen zum Wohl des Kindes angeordnet wird, dass das Kind an einem anderen als dem Hauptverhandlungsort vernommen wird, sind im Amtsgericht Stadthagen aus technischen Gründen leider noch nicht möglich. In derartigen Fällen findet die Hauptverhandlung und die audiovisuelle Kindesvernehmung im Justizzentrum in Bückeburg statt.
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