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Dolmetscher und Übersetzer

Die Gerichtssprache ist deutsch (§ 184 GVG).

Haben Sie Schwierigkeiten, sich in deutscher Sprache zu äußern? Es gibt die Möglichkeit, Schriftstücke in eine andere Sprache übersetzen zu lassen bzw. bei einer mündlichen Befragung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens Dolmetscher/innen hinzuzuziehen (§ 185 GVG)

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Im Zivilprozess sind Übersetzungs- und Dolmetscherkosten, die eine ausländische, der deutschen Sprache nicht mächtige Prozesspartei aufwendet, um jederzeit dem Rechtsstreit folgen und entscheiden zu können, ob und welcher Weise der Rechtsstreit weiter geführt sind, grundsätzlich notwendig zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung. Aus Gründen der Gleichstellung ist es nach überwiegender Ansicht in Literatur und Rechtsprechung geboten, die Übersetzungskosten im Obsiegensfall als erstattungsfähig anzuerkennen. Die Parteien sollten dieses Prozesskostenrisiko erwägen.

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